Protokoll einer Entfremdung

Geburt meiner Tochter: Meine Tochter kommt am 24.01.00 zur Welt. Ich habe die Geburt begleitet.

Jugendamt: 03.02.00: Als wir zum Jugendamt wollen, um die Vaterschaft und das gemeinsame Sorgerecht zu unterzeichnen, eröffnet mir Frau XXX überraschend, dass sie dem gemeinsamen Sorgerecht nicht zustimmen würde – das Jugendamt hätte ihr so geraten. Es kommt zum Eklat - ihre Eltern holen sie bereitwillig innerhalb von zwei Stunden ab. Die ganzen Säuglingsartikel, die die Eltern der Kindesmutter „gespendet“ hatten, waren eh nie bis uns unsere gemeinsame Wohnung gelangt, wohingegen die Geschenke von mir, meiner Familie und meiner Freunde für unser Kind bis heute hier in der Wohnung stehen ...

Paartherapie: 04.04.00 bis 09.05.00: Von Frau XXX nach dem 3. Termin (den zweiten hatte sie vergessen) abgebrochen. Folgegespräche wurden ebenfalls von ihr abgelehnt.

Auszug aus der gemeinsamen Wohnung: 24.07.00: Von Freitag (23.07.00) auf Samstag Nacht (24.07.00) fängt um genau Mitternacht mein Handy an zu piepsen. SMS-Textnachricht von Frau XXX mit dem Inhalt: „Juhu, meine Tochter ist ein halbes Jahr alt geworden“

Zehn Stunden später um zehn Uhr Morgens kommt Frau XXX mit einem Lastwagen, ihrem Bruder und anderen Helfern und zieht aus.

Abends rufe ich Frau XXX noch einmal an und bitte ihren Auszug rückgängig zu machen. Sie lacht nur höhnend.

Jugendamt:  16.08.00: Wegen psychischer Kindesmisshandlung und partieller Umgangsvereitelung suche ich das Jugendamt auf (siehe mein Brief an das Jugendamt vom 15.08.00). Es wird im Gespräch mit einer Jugendamtmitarbeiterin ein gemeinsamer Gesprächstermin für den 12.09.00 für beide Elternteile beschlossen. Dieser Gesprächstermin wird von Frau XXX nicht akzeptiert.

Als ich am gleichen Tage Frau XXX von dem bevorstehenden Termin beim Jugendamt informiere und sie frage, warum meine Vaterschaft immer noch nicht anerkannt ist, erhalte ich die Antwort: „Wenn du mir so kommst, dann wird deine Tochter bis zum 12.09.00 keine Zeit mehr für dich haben.“

Vaterschaftsanerkennung mit Sanktionsdrohungen: Erst nach rechtlicher Beratung und Androhungen von Sanktionen mir gegenüber, stimmt sie am 12.09.00 meiner Vaterschaft zu und beantragt die Beistandschaft vom Jugendamt. Seitdem nennt sie mich den „Erzeuger“ und wünscht nun keinerlei Kontakt mehr zu mir. Ab nun finanziere ich die Kindesentführung, überweise monatlich Geld an ein Aktenzeichen des Jugendamtes, welches für das Wohl meiner Tochter von der Kindesmutter (Firmeninhaberin) beantragt und bewilligt wurde. Seit diesem Zeitpunkt werde ich von der Kindesmutter als „Erzeuger“ tituliert.

Mediatonstermin, Erziehungsberatungsstelle: 27.09.00: Anstatt sich auf Vermittlung einzulassen, erklärt Frau XXX, dass sie meine Besuche bei ihr zuhause nicht mehr wünscht, weil:

- sie mich nicht mehr sehen wolle
- weil sie
sich in ihrer Intimität gestört fühlt.
- sie nicht will, dass unsere Tochter uns als gemeinsame Eltern erlebt.
- weil sie mir nicht vertraue
- weil sie sich nunmehr von mir bedroht fühlen würde.

Weiterhin gibt sie an, sich mit dem Kinderschutzbund schon in Verbindung gesetzt zu haben, um um betreuten Umgang zu bitten. Trotz meiner Einwände von entwicklungspsychologischer Seite will Frau XXX meine Besuchskontakte zu unserer Tocher nun auf 1 X wöchentlich begrenzen. Das Angebot der Erziehungsberatungsstelle für Folgegespräche wird von XXX nicht wahrgenommen.

Beschneidung des Umgangs: Seit dem 27.09.00 darf ich nicht mehr zu Frau XXX kommen, um das Kind zu besuchen. Stattdessen muss ich Mittwochs in das Haus der Eltern (Fahrtzeit jetzt für mich: Eine Stunde) kommen, um meine Tochter zu sehen. Meine Wochenendbesuche wurden trotz meiner wiederholten Bitten von der Familie XXX nicht mehr zugelassen. Bemerkenswert ist hier die Tatsache, dass die Mutter von Frau XXX, die mich bisher nie empfangen wollte, nun im Rahmen  dieser neuen Regelung im Sinne der Umgangsbeschneidung plötzlich bereit war, mich zu empfangen. Die Kindesmutter hingegen ist nun persönlich gar nicht mehr bereit (nicht einmal telefonisch), mit mir Besuchstermine zu vereinbaren, sondern schickt ihre Mutter vor, die die von Frau XXX bestimmten Besuchstermine an mich weitergibt.

Kinderschutzbund: 01.11.00: Frau XXX will meinen Umgang reduzieren und fordert betreuten Umgang. Alle Vermittlungsversuche und das Angebots von Folgegesprächen vom Kinderschutzbund schlägt sie aus.

Evangelische Paulusgemeinde Darmstadt: 15.11.00: Die evangelische Paulusgemeinde hat nach Rücksprache mit dem Kirchenvorstand meiner Tochter und mir einen Raum zur Verfügung gestellt, damit ich meine Tochter besuchen kann. Von Frau XXX abgelehnt.

Betreuter Umgang bis zum Verfahren: Um den Kontakt zu meiner Tochter wenigstens eingeschränkt bis zum Verfahrenstermin aufrecht zu erhalten, habe ich bis zum Verhandlungstermin, den von Frau XXX geforderten „betreuten Umgang“ zugestimmt. Als der Kinderschutzbund einen Termin mit Frau XXX absprechen wollte, hat sie dann aber trotzdem abgelehnt. Sie sei nur bereit zum betreuten Umgang, wenn ich auf alle weiteren juristischen Schritte verzichten würde, um unsere gemeinsame Tochter nicht weiter zu belasten.                       

Kompletter Umgangsboykott: Ich habe meine Tochter nun seit dem 08.11.2000 nicht mehr gesehen.

Geburtstag meiner Tochter und Gerichtsverhandlung: 24.01.01: Auf einstweilige Anordnung meinerseits findet ein Umgangsrechtverfahren statt, an dem, anstatt meine Anwältin, eine Vertreterin geschickt wurde, die während der Verhandlung schweigsam und gespannt zuhörte. Als erstes wurde ich vom Richter darauf hingewiesen, dass ich als unverheirateter Vater nun mal weniger Rechte hätte als ein Verheirateter. Während der Verhandlung wird ein Schreiben von der gegnerischen Anwältin vorgelegt, dass meine Partei nie gesehen hat und in dem gegen mich schwerste Vorwürfe erhoben werden. Ich sei ein „Psychopath“, sei daher trotz meiner hohen Qualifikation unfähig, eine Arbeit zu finden, hätte mein eigenes Kind und die Mutter und die Großeltern beschimpft. Die markanten Stellen dieses Schreibens waren vom Richter schon unterstrichen und dementsprechend die Befragung, die mich zum Angeklagten und nicht mehr zum Kläger machte. Ergebnis: Ich, bzw. meine Tochter bekam das, wogegen ich geklagt habe: Einmal wöchentlich Kontakt zu meiner Tochter im Rahmen eines „betreuten Umgangs“ beim Kinderschutzbund, mit dem Argument, dass die mir entfremdete Tochter nun langsam wieder an mich herangeführt werden müsse. Mein Geburtstagsgeschenk für meine Tochter wurde von der Mutter trotz versuchter Vermittlung des Richters zurückgewiesen. Ich habe meine Tochter nach elf Wochen während dieser Verhandlung 5 Minuten lang gesehen. Die für die Mutter festgelegte Frist, sich beim Kinderschutzbund zwecks Terminabsprache zu melden (man müsse der Sache Zeit geben), wurde auf dem 31.01.01 festgelegt. Ich habe noch am gleichen Tag beim Kinderschutzbund angerufen, um Termine zu ermöglichen.

Erneuter Anruf beim Kinderschutzbund am 01.02.01: Mir wurde mitgeteilt, dass die Mutter unserer gemeinsamen Tochter auf keinen Fall zu gemeinsamen Gesprächen bereit sei, dass aber vor einem Treffen mit meiner Tochter auf alle Fälle Einzelgespräche geführt werden müssten. Da ich berufsbedingt nur Mittwoch Nachmittag frei habe, wurde für die darauffolgende Woche ein Gespräch mit mir vereinbart, vorausgesetzt, die Mutter oder Großmutter würde vorher einen Gesprächstermin wahrnehmen.

Vorgespräch beim Kinderschutzbund, 07.02.01: Zwei Wochen nach der Verhandlung kommt es zu einen sogenannten Vorgespräch zwischen mir und dem Kinderschutzbund. Meine Tochter habe ich immer noch nicht gesehen. Die Kindesmutter lehnt weiterhin gemeinsame Gespräche ab. Erst nächste Woche soll ich meine Tochter wiedersehen, allerdings wegen der Belastung für meine Tochter erst mal nur für eine Stunde.

Meine Tochter im Krankenhaus, 13.02.01: Vormittags ruft mich der Kinderschutzbund an und teilt mir mit, dass ich am nächsten Tag meine Tochter auch nicht sehen könne, da sie im Krankenhaus sei - mehr wisse man auch nicht. Sämtliche Anrufe bei der Kindesmutter und ihren Eltern mit Bitte um Information blieben unbeantwortet. Nach etlichen Anrufen in diversen Krankenhäusern der Stadt wird mir letztendlich sämtliche Information vorenthalten, da laut Kindesmutter, ich nicht mehr "erziehungsberechtigt" sei und daher keine Auskunft über den gesundheitlichen Zustand meiner Tochter an mich weitergeleitet werden dürfte. Die im Krankenhaus anwesende Kindesmutter lehnt es ab, mit mir zu sprechen.

 


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