Haarsträubendes Urteil !!!


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Abgeschickt von Petra Braun am 09 Juni, 2002 um 20:26:41

Der 9 jährige Sohn meines Lebensgefährten lebt in unserem Haushalt, die 10 jährige Tochter meines Lebensgefährten lebt bei Ihrer Mutter.Das Umgangsrecht ist 50:50.Die Scheidung ist im Juli.Die Noch-Ehefrau meines Lebensgefährten ist psychisch Krank und hat schon mehrere Therapien hinter sich. Sie ist mit der Erziehung der Tochter so sehr überlastet, daß sie das Kind nun in ein Heim gesteckt hat. Mein Lebensgefährte ist mit dieser Maßnahme natürlich nicht einverstanden, denn schließlich sind wir auch noch da und hätten seine Tochter gerne zu uns genommen in unseren Haushalt.Dies aber wurde von seiner Noch-Ehefrau, sowie vom Jugendamt (seitens der Noch-Ehefrau) strikt abgelehnt, mit der Begründung, das Kind könne von uns negativ beeinflußt werden. Der kontakt zu dem Kind wird meinem Lebensgefährten schon seit fast einem Jahr verweigert. Hier wurde massiv ,,Kindesentfremdung,, betrieben. Da mein Lebensgefährte seine Einwilligung zu der Heimaufnahme nicht gab, wandte sich seine Noch-Ehefrau mitsamt ,,Handlangern,, an das Familiengericht . Dort wurde hinter dem Rücken meines Lebensgefährten und seinem Anwalt eine Verhandlung gestartet. Das Ergebniss dieser ,,einseitigen,, Verhandlung ist ein Skandal:
Mein Lebensgefährte bekam einen Beschluß, indem wortwörtlich geschrieben steht :
Der Antragsgegner hat der Heimunterbringung der gemeinsamen Tochter....... ,geb. am 04.06.1991, im Haus
Alpenblick ZUZUSTIMMEN.
Da fragen wir uns, in was für einem Staat wir leben !!
Gegen diesen Beschluß wurde sofort Beschwerde eingelegt von dem Rechtsanwalt meines Lebensgefährten.Auch deswegen, weil eine Verhandlung hinter dem Rücken meines Lebensgefährten und seinem Anwalt stattgefunden hat. Das ist ein Unding !! Die Beschwerde ist bis nach Karlsruhe zum Zivilsenat gegangen, wie die ganze Sache ausgeht, bleibt abzuwarten.


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