umgangsrecht für nichtehelichen vater?


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Abgeschickt von anke am 21 Januar, 2005 um 13:04:28

hallo.

bin ziemlich froh,daß ich diese seite gefunden habe,denn vieleicht kann mir ja hier jemand helfen.
die situation:
ich bin im 6. monat schwanger von meinem exfreund,mit dem es auch keine gemeinsame zukunft geben wird.
wir sind uns allerdings einig,daß wir beide für die erziehung zuständig sind und er soll und wird jede möglichkeit haben,das kind zu sehen wann und sooft er möchte.also keine starren besuchregelungen.
das problem ist nur,daß ich ihn aus tausend verschiedenen gründen nicht als vater angeben kann.das gefällt uns beiden absolut nicht,ist aber leider nicht anders zu regeln.
nun machen wir uns natürlich gedanken,wie das umgangsrechtlich aussehen würde,falls mir etwas passieren sollte.er wird dann ja keinerlei rechte haben und auch nicht für das kind sorgen können.
wäre es vielleicht möglich,eine verfügung beim notar zu hinterlegen und hätte diese gültigkeit?
(auch was arztbesuche o.ä. angeht)
wir wären über jeden hinweis/link dankbar!

lg
anke




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