Abgeschickt von Ralf am 27 Mai, 2004 um 22:42:46
Hallo Betroffene!
Ich möchte Euch gerne einladen bei einem Musterprozess
vor dem OLG München demnächst teilzuhaben.
Kurz der Hintergrund:
Ich erwirkte vor dem Amstgericht, das ja im Familienrecht den Status eines Landgerichtes hat,
ein Umgangsrecht von 30% des Jahres. (!)
Zur gegewärtigen Rechtslage:
Wenn die Kinder 50% des Jahres bei jeweils beiden Elternteilen leben,
hebt sich die Zahllast beider gegeneinenader auf, bei fiktivem gleichen Einkommen.
Bei einem Aufenthalt von 60% zu 40% ließe sich das auch noch ausrechnen.
Nicht jedoch bei 30% zu 70%, dann das ist ja üblich,(!?), Urteil des Amtsgerichtes Starnberg, Aktz. 002F00634/03.
Was wird wohl das OLG zu 70% versus 30% sagen?
Oder bestätigt das OLG sogar das ein Aufenthaltsrecht von 30% des Jahres der Kinder beim Vater üblich ist.
Das wäre ja auch mal ein Fortschritt.
Wer mehr Infos möchte oder in ähnlicher Situation ist,
bitte um kurze Mail.
Danke & Grüsse
Ralf