UMGANGSRECHT


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Abgeschickt von Olufemi Savage am 19 Maerz, 2002 um 17:15:21

ich bin seit anfang Dez 2001 vom meine Ex-freundin getrennt,wir haben ein 2jahre und 4 monaten töchter mit gemeisame sorgerecht.wir wohnen in einem haus,erdgeschoss worne ich,meine freundin eltern in die mittlere und sie wohn in die zweite etage.ich habe meine töchter nur 2mal in 3monaten gesehen.Ich habe sie mehrmals gebetet das wir eine losung für die besuch finden,sie will nicht das meine töchter zu mir komm ,nur wenn sie will.ich habe immer um meine töchter gekümmert,die 240Euro für die krabbegruppe bezahlt ich monatlich bis heute noch und immer meine töchter zum krabbegruppe gebracht und abgeholt aber seit wir getrennt sind darf ich nicht mehr sondern ihre eltern im haus.Mein ex-freundin hat am 22 feb.2002 ein antrag auf allein sorgerecht beim familiegericht in bremen gestellt. Ich habe ein anwältin diese antrag gegeben und hat sie die familiegericht geschrieben.Bis heute 19 März 2002,habe ich meine töchter immer noch nicht gesehen obwohl wir in eine haus wohnen.Wie lange muss ich noch warte vor die familie gericht enscheidet?


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