Flucht aus der ehelichen Wohnung mit 4 Monate altem Baby


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Abgeschickt von Wilhelm Houf am 06 Mai, 2003 um 12:27:35

Seit dem 28.04.03 haben wir eine junge Frau mit ihrem
4 monate alten Baby in unserer Mietwohnung nachdem Sie
wegen andauernder Gewalt ihres deutschen Ehemannes aus
der gemeinsamen Wohnung geflohen ist,aufgenommen.
Zwischenzeitlich ist beim zuständigen Familiengericht
ein Verfahren rechtshängig in dem darüber entschieden
werden soll,dass der Mutter das alleinige Recht zur Be-
stimmung des Aufenthaltsortes ihres Kindes zugesprochen
werden soll.
Nun befürchtet unser Gast,da Sie zunächst nur eine bis
zum 04.06.03 gültige Aufenthaltserlaubnis erhielt,dass das Gericht gegen Sie entscheiden werde.

Ich hingegen bin der Auffassung,dass dies nicht geschehen kann,da die Belange des Baby und der Ausschluss von körperlicher Gewaltanwendung durch den
Ehemann -vor dem Sie geflohen ist- keine negative Ent-
scheidung zu ihrem Ungunsten zulassen.

Oder bin ich zu optimistich?




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