Schuldig ohne Beweise


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Abgeschickt von Jan Raap am 16 Oktober, 2002 um 07:33:34

Hallo,
ich bin seid 3 Jahren Geschieden und aus dieser Beziehung habe ich eine Tochter. Damals lebte ich noch im Westerwald. Vor 2 1/2 Jahren bin ich wieder zurück nach Norddeutschland gezogen. Ich hatte dafür private, wie aber auch familiäre Gründe. Seid dieser Zeit erschwert meine Ex-Frau mir den Umgang mit der Tochter extrem. Es kam zwar auch schon vorher, also zu der Zeit als ich noch in ihrer Nähe wohnte, zu problemen. Doch seid meinem Umzug ist es die Hölle. Im Dezember, also 1 Monat nach meinem Umzug, teilte mir meine Ex-Frau das erste mal telefonisch mit, das ich unsere Tochter erstmal nicht mehr sehen dürfte. Sie hätte den Verdacht, das ich mich an ihr sexuell vergangen hätte. Erst im Februar ging sie zum Jugendamt, und erst im April zum Kinderschutzbund. Und erst im Dezember des folgenden Jahres, also 1 Jahr nach dem Vorwurf, durfte ich meine Tochter zum erstenmal unter Aufsicht wiedersehen. Seid dem kämpfe ich um meine Tochter.
Wenn jemand ähnliches erlebt hat, schreibt mir doch bitte. Wie kann ich meine Unschuld beweisen. Ach ja, meine Tochter ist nun 4 Jahre alt, und fragt mich bei jedem Kontakt, ob sie mit zu mir kommen darf.
Was soll ich tun? Meine Tochter leidet unter dieser Situation genauso wie ich. Doch das Gericht begründet die Entscheidung, das ich das Kind nur unter Aufsicht sehen darf mit den Worten: Zum Wohl des Kindes.
Glauben den die Richter wirlich, das eine Mutter das Kind nicht als Druckmittel mißbrauchen kann?
Sind immer die Väter die Buhmänner, wenn es Hart auf Hart kommt?




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